Die Bundesregierung will ein bereits beschlossenes Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verschieben (Bundestagsdrucksache 19/5522). Mit Blick auf die öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft darüber am Montag, 26. November 2018, fordert Ursula Hammann, die tierschutzpolitische Sprechern der Grünen im Hessischen Landtag, dazu auf, den Appell des Bundesverbands der Tierversuchsgegner e.V. „Menschen für Tierrechte“ an die beteiligten Bundestagsabgeordneten zu unterstützen.
Der Verband appelliert dringend an die Mitglieder des zu der Anhörung einladenden Ausschusses sowie an die des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, das geplante Verbot nicht zu verschieben, sondern es wie ursprünglich geplant, mit Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten zu lassen.
„Vor fünf Jahren wurde beschlossen, die Ferkelkastration ab 2019 nur noch unter Schmerzausschaltung zu erlauben. Dieses Verbot soll nun auf Druck der Landwirtschaftslobby um weitere zwei Jahre verschoben werden. Das ist unannehmbar“, kritisiert auch Ursula Hammann scharf. Denn das heiße, das in den beiden kommenden Jahren weitere 20 Millionen männlicher Ferkel jährlich ohne Betäubung unter großen Schmerzen kastriert werden dürften. Dabei gebe es längst schmerzfreie, tiermedizinisch erprobte und sichere Alternativen, betont die Grüne in einer Presseerklärung.
Der Bundesverband „Menschen für Tierrechte“ verweise in seinem Appell zudem auf zwei Gutachten der Experten Prof. Dr. Jens Bülte und Dr. Christoph Maisack, so Ursula Hammann weiter, wonach die geplante Fristverlängerung auch gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz verstoße.
Laut der Gutachten finde im Falle der Aussetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration keine Abwägung der beteiligten Interessen statt, sondern eine vollständige Zurücksetzung der Interessen des Tierschutzes zugunsten der uneingeschränkten Wahrung wirtschaftlicher Interessen. Die Begründung, durch die Verschiebung des Verbots Kostensteigerungen für Agrarunternehmen zu verhindern, könnten, so argumentierten die Autoren der Gutachten, den gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz aber nicht rechtfertigen.
Der Appell des Verbands findet sich im Wortlaut auf dessen Homepage zu dem dieser Link führt.
Foto: Ursula Hammann.